Räum- und Streupflicht in Paderborn: Wann, wo und wie Sie räumen müssen

Schnee über Nacht, Glätte am Morgen – und die Frage: Wer muss eigentlich räumen, ab wann und wie viel? In Paderborn regelt das die Straßenreinigungssatzung der Stadt. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln kompakt und verständlich zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehwege mindestens 1,50 Meter breit räumen und bei Glätte streuen.
  • Zeiten: werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr – jeweils unverzüglich nach Ende des Schneefalls.
  • Schnee, der nach 20 Uhr fällt: bis 7 Uhr am nächsten Werktag räumen (sonn- und feiertags bis 9 Uhr).
  • Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten – mit wenigen Ausnahmen.
  • Pflichtig ist der Eigentümer. Mieter nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.

Wer muss in Paderborn räumen und streuen?

Die Stadt Paderborn überträgt den Winterdienst auf Gehwegen auf die Anlieger – also an die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Das gilt für Einfamilienhäuser genauso wie für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke.

In Mehrfamilienhäusern kann die Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen werden. Steht dazu nichts im Vertrag, bleibt sie beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung.

Wichtig: Wer den Winterdienst an eine Firma abgibt, ist nicht völlig aus der Verantwortung. Es bleibt eine Kontrollpflicht – Sie sollten gelegentlich prüfen, ob zuverlässig geräumt wird.

Wann muss geräumt sein? Die Zeiten in Paderborn

Laut Stadt Paderborn gilt:

  • Werktags zwischen 7 und 20 Uhr: Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Auftreten der Glätte beseitigen.
  • Sonn- und Feiertags zwischen 9 und 20 Uhr: ebenso unverzüglich.
  • Schnee oder Glätte nach 20 Uhr: bis 7 Uhr des folgenden Werktags beseitigen, an sonn- und feiertagen bis 9 Uhr.

Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte müssen Sie so oft nachräumen und nachstreuen, wie es nötig und zumutbar ist – notfalls mehrmals am Tag.

Wie breit muss der Gehweg frei sein?

Gehwege sind mindestens 1,50 Meter breit von Schnee und Eis freizuhalten. Gibt es keinen abgetrennten Gehweg, muss am begehbaren Straßenrand eine Gehbahn für Fußgänger freigehalten werden.

Besonders wichtig sind:

  • Bushaltestellen: Der Gehweg muss so geräumt und gestreut sein, dass man gefahrlos ein- und aussteigen kann.
  • Fußgängerüberwege und Übergänge an Kreuzungen: Sie sind laut Satzung bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen.
  • Hauseingänge und Zuwege zu Ihrem Grundstück – hier haften Sie gegenüber Besuchern, Postboten und Lieferdiensten.

Wohin mit dem Schnee?

Den geräumten Schnee lagern Sie am Rand des Gehwegs zur Fahrbahn hin – so, dass Fußgänger und Verkehr möglichst wenig behindert werden. Nicht erlaubt ist es, Schnee vom eigenen Grundstück auf die Straße zu schaffen oder auf die Fahrbahn zu schieben. Gullys und Hydranten sollten frei bleiben, damit Schmelzwasser abfließen kann.

Streusalz in Paderborn: Was ist erlaubt?

Auf Gehwegen ist Streusalz in Paderborn aus Umweltgründen grundsätzlich verboten. Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand.

Salz ist nur ausnahmsweise erlaubt:

  • bei besonderen Wetterlagen, in denen abstumpfende Mittel nicht ausreichen – zum Beispiel bei Eisregen,
  • an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Steigungen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nie mit Salz bestreut werden. Mehr zu Streumitteln und Mengen lesen Sie in unserem Beitrag „Streusalz in Paderborn: erlaubt oder verboten?“.

Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann haften, wenn jemand stürzt – in Deutschland nach § 823 BGB, einschließlich Schmerzensgeld. Zusätzlich ist ein Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht laut Satzung eine Ordnungswidrigkeit (§ 11), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Streitfall hilft ein Nachweis, wann und wie geräumt wurde.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung. Für vermietete oder unbebaute Grundstücke braucht es häufig eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Winterdienst abgeben: So geht es

Wenn Sie früh zur Arbeit müssen, im Winter verreisen oder schlicht nicht selbst räumen möchten, können Sie einen Winterdienst beauftragen. Achten Sie dabei auf:

  • feste Räumzeiten, die zu den Zeiten der Satzung passen,
  • eine schriftliche Vereinbarung über Flächen und Leistungen,
  • eine Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit,
  • eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters.

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Häufige Fragen

Muss ich auch am Wochenende räumen?

Ja. Samstags gelten die Werktagszeiten ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.

Muss ich räumen, wenn ich im Urlaub bin?

Ja. Die Pflicht besteht weiter. Sie müssen für eine Vertretung sorgen – zum Beispiel durch Nachbarn oder einen Winterdienst.

Gilt die Pflicht auch für Mieter?

Nur wenn sie im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Sonst ist der Vermieter zuständig.

Darf ich Streusalz auf meiner Einfahrt verwenden?

Die Satzung regelt öffentliche Gehwege. Auf dem eigenen Grundstück sollten Sie Salz trotzdem sparsam einsetzen und nie auf Grünflächen oder Baumscheiben streuen. Im Zweifel fragen Sie beim Stadtreinigungsbetrieb nach.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Paderborn. Stand: Oktober 2026.

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