Winterdienst in Paderborn – auf einen Blick

Winterprofi (winterprofi.com GmbH, Paderborn) übernimmt Schneeräumung und Streudienst für Hausverwaltungen, Unternehmen, Filialnetze, Kommunen und Privathaushalte. Im Kreis Paderborn räumt unser eigenes Team, darüber hinaus sind wir deutschlandweit im Einsatz.

 

Wir räumen Gehwege, Zugänge, Treppen, Zufahrten, Parkplätze und Ladezonen – maschinell und von Hand. Geräumt und gestreut wird nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde, also in der vorgeschriebenen Breite und zu den vorgeschriebenen Zeiten. In Paderborn heißt das: werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr, Gehwege mindestens 1,50 Meter breit.

 

Auf Wunsch übernehmen wir vertraglich die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen. Wir beobachten die Wetterlage laufend, fahren bei drohender Glätte Kontrollen und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Maßnahme, Streumittel und Foto.

 

Saison: 1. November bis 31. März. Abrechnung nach Wahl als feste Saisonpauschale (alle Einsätze, Streumittel und Anfahrt inklusive, Zahlung in fünf Monatsraten) oder als Bereitschaftspauschale plus Abrechnung je Einsatz. Angebot kostenlos, Rückmeldung in 24 Stunden: 05254 9273797, info@winterprofi.com.

Wer haftet bei einem Glätteunfall?

Grundsätzlich der Verkehrssicherungspflichtige, in der Regel Eigentümer oder Verwalter. Wird die Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns übertragen, haften wir für die vereinbarten Flächen. Beim Auftraggeber bleibt nach der Rechtsprechung eine Kontrollpflicht.

Wird mit Salz gestreut?

Auf öffentlichen Gehwegen ist Streusalz in vielen Gemeinden nur eingeschränkt erlaubt – in Paderborn etwa nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen. Dort streuen wir mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Auf privaten Flächen setzen wir das vereinbarte Streumittel ein.

Wann sollte ich Winterdienst beauftragen?

Am besten im Spätsommer oder Herbst, spätestens im Oktober. Dann ist die Einsatzplanung für die Saison ab 1. November gesichert.

Kann ich mehrere Standorte in einem Vertrag zusammenfassen?

Ja. Hausverwaltungen, Filialisten und Unternehmen erhalten einen Rahmenvertrag mit Objektliste, einen Ansprechpartner und eine monatliche Rechnung nach Objekten – auf Wunsch als E-Rechnung.

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